YACHT-Leser fragen, Bobby Schenk
antwortet
15.09.2010
Lieber Herr Albrecht,
gut, dass Sie sich darüber Gedanken machen. Aber
im Grunde genommen ist die Antwort auf Ihre Fragen leicht. Wobei ich davon
ausgehe, dass Sie immer noch die deutsche Staatsangehörigkeit haben.
1) Sie sollten irgendeinen Eigentumsnachweis in
schriftlicher Form haben. Wenn Sie ein Schiff selber bauen werden, lässt sich
Ihr Eigentum mit den sicher vorhandenen Rechnungen über das Zubehör und die
Ausrüstung, sowie die Baumaterialien führen. Der beste Nachweis ist jedoch der
schriftliche Kaufvertrag, wenn Sie ein fertiges Schiff erworben haben.
Irgendeine(!) Eintragung in ein Schiffsregister, entweder in ein amtliches oder
in das eines großen Vereins wird aber ebenso im allgemeinen als
Eigentumsnachweis anerkannt.
Wenn Ihr Schiff über 15 Meter lang ist und Sie
Deutscher mit Wohnsitz in Deutschland sind (wären), dann ist die Eintragung in
das Seeschiffsregister zwingend. Wenn eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt
ist, also, wenn zum Beispiel Ihre Yacht nur 14,99 Meter in der Länge misst,
dann können(!) Sie als Deutscher Ihr Schiff in dieses Register eintragen
lassen. Ich persönlich, der ich das jeweils so gemacht habe, kann Ihnen dieses
aber nicht empfehlen. Denn dies verursacht nur Kosten und nachteilige rechtliche
Konsequenzen, während die Vorteile in der Praxis beim Blauwassersegeln gleich
Null sind.
Mindestens genauso gut ist die Eintragung in das
Register beim Verein Trans-Ocean. Ich hab noch von keinem Fall gehört, wo der
vorgelegte Nachweis dieser Eintragung von irgendwelchen Behörden nicht
anerkannt worden wäre. Als Österreicher würde auch der Nachweis aus dem
Schiffsregister des YACHT CLUB AUSTRIA genügen.
Es gibt auch die Möglichkeit, Ihr Schiff in ein
Register irgendeines Landes eintragen lassen und dann den Behörden bei der
Ankunft diesen Nachweis vorlegen. Was sollen diese Behörden schon machen? Aber
es erweckt natürlich Mißtrauen, wenn Sie als Deutscher den Registereintrag
eines kleinen exotischen Landes vorlegen. Früher sind zum Beispiel die Flaggen
von Panama in jedem Hafen überdimensional oft zu sehen gewesen. Sie können ihre
Yacht sogar in ein englisches Yachtregister eintragen lassen und dann die
englische Flagge führen - siehe Internet. Aber so ganz sauber ist das sichern
nicht. Ich empfehle Ihnen als Deutscher die Trans-Ocean-Lösung.
So sieht die Praxis heute aus.
Aber letztlich kann Ihnen diese Frage mit 100%iger
Gewissheit nur das jeweils besuchte Land beantworten. Sie sind beispielsweise
nicht davor geschützt, wenn irgend ein unabhängiges Land hier spezielle
Vorschriften erlassen würden, denen Sie sich als Besucher dann zu unterwerfen
hätten. Das aber ist graue Theorie, denn mir ist kein derartiger Fall bekannt.
Aber wer weiß? Schließlich gibt es ja Staaten, wo ausgesprochen hirnrissige
Potentaten an der Macht sind und wo Sie sich niemals darauf verlassen können,
was denen an Absurditäten einfällt. Als Besucher eines solchen Landes
unterliegen Sie auch deren Vorschriften und Gesetzen. Dass solche Länder nach
Möglichkeit zu meiden sind, liegt auf der Hand.
2. Es gibt keinen internationalen Segelschein für
Yachten. Selbst als Deutscher benötigen Sie keinen Segelschein, solange Sie in
internationalen Gewässern, jedenfalls außerhalb der EU unterwegs sind. Es wäre allerdings in der Praxis
empfehlenswert, wenn Sie irgendeinen Schein den Behörden vorlegen könnten. Das
wäre der bequemere Weg, als einem verbohrten Immigration Officer klarzumachen,
dass Sie nach deutschem recht in internationalen Gewässern, und dann auch in
dem besuchten Land, keinen Befähigungsausweis benötigen. In meinem ganzen
Leben bin ich erst einmal nach einem Schein gefragt worden - und das war in der
Türkei.
3. Im allgemeinen benötigen Sie für Ihre Yacht
keine Versicherung. Es gibt allerdings eine Reihe von Staaten, die verlangen,
dass Sie eine Haftpflichtversicherung für Ihr Schiff haben. Diese, ohnehin ganz
billig, sollten Sie, auch aus den ganz normalen Gründen, abschließen.
Wenn Sie in das deutsche Seeschiffsregister
eingetragen sind, dann sind Sie nach deutschem(!) Recht verpflichtet, die
Bundesflagge zu führen. Siehe Ziffer 1!
Ansonsten ist es in der Praxis egal, welche Flagge
Sie führen. das kollidiert - in der Regel - nur mit den Gesetzen des Landes der
geführten Flagge. Und wenn dieser Staat am anderen Ende der Welt ist, sind
seine Einfluss- und Sanktions-Möglichkeiten auf Sie naturgemäß praktisch
Null.
Allerdings würde es sicher das Misstrauen des
Hafenbeamten jeden Landes wecken, wenn die Papiere fürs Schiff nicht mit der
geführten Flagge übereinstimmen. Ich kenne genügend Fälle, wo
Blauwassersegler mit exotischen Flaggen und dazugehörigen (häufig
selbstgestrickten) Schiffspapieren ganz gut über die Runden gekommen
sind. aber ganz wohl würde ich mich dabei nicht fühlen. Wohl eine
Mentalitätsfrage!
Zusammengefasst meine Empfehlung, vorausgesetzt Ihr
Schiff ist nicht länger als 15 Meter und Sie Deutscher sind : Mitglied im
Trans-Ocean werden und das Schiff dort ins Register eintragen lassen; eine
Haftpflichtversicherung abschließen und die deutschen Nationale führen!
Mit freundlichen Grüßen
Bobby Schenk
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