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YACHT-Leser fragen, Bobby Schenk
antwortet
Frage von
Rolf Schröder
Sehr geehrter Herr Schröder,
Sie haben Recht. Die Eintragung in ein Seeschiffsregister hat
nicht nur Vorteile.
Das geht damit an, dass Sie als Eigentümer eines
"Seeschiffs" ihre Eigentumsverhältnisse vollkommen blank legen. Denn
Einblick ins Seeschiffsregister bekommt jeder, der ein "berechtigtes
Interesse" nachweist. In der Praxis bedeutet dies, dass sich jemand als
potentieller Käufer ausgeben kann, und damit ein "berechtigtes"
Interesse nachweist. So kann man leicht erfahren, ob Sie die Yacht ihrer Frau
überschrieben oder ob Sie zur Finanzierung einen Kredit durch eine
Schiffshypothek abgesichert haben.
Selbstverständlich kann dies auch zu unangenehmen Fragen
durch das Finanzamt führen, also nach dem Ursprung des Geldes und so fort.
Der Hauptnachteil ist aber der, dass zum Beispiel deutsche
Gesetze (nicht alle) für die Yacht gelten, gleichgültig in welchen
Hoheitsgewässern Sie sich befinden. Das muss nicht unbedingt ein Nachteil sein,
kann aber! Wenn Sie zum Beispiel ohne deutsche(!) Genehmigung auf einem
eingetragenem deutschem Seeschiff bestimmte Waffen an Bord haben, die nach
deutschem Recht nicht erlaubt sind, dann machen Sie sich auch dann strafbar,
wenn Sie die Waffen in dem besuchtem Land offiziell angemeldet und die dortigen
Behörden nichts dagegen haben. Gleiches gilt für die Fälle, in denen deutsche
Gesetze enge Bauvorschriften für deutsche Seeschiffe vorschreiben (was für die
Zukunft durchaus erwartet werden kann, siehe Fäkalientanks), Sie sich aber in
anderen Hoheitsgewässern aufhalten. Eine nichteingetragene Yacht wäre -
höchstwahrscheinlich - davon im außereuropäischen Ausland unberührt.
Auch die Vorteile der Eintragung sind nicht so toll: Als
Kapitän einer eingetragenen Yacht können Sie weder Trauungen noch Scheidungen
vornehmen. Auch nicht in eigener Sache!
Mit freundlichen Grüssen
Ihr Bobby Schenk
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