In
den Wind gesprochen (17):
Schiffskauf:
Money
talks - nicht immer
Vor
vielen Jahren gab es in England einen Yacht-Zubehörhändler, Thomas Foulkes
Chandlery, dessen Schwarzweiß-Prospekte in etwa alles enthielten, was der
Seemann so brauchte - vom Walker-Log angefangen über den leinernen Treibanker
bis zur Ölkanne, mit der Öl nach Luv ausgebracht werden sollte, um bei Sturm
die See zu glätten. Jawohl, das war eine in allen Lehrbüchern beschriebene
Sturmtaktik! Viele seiner Artikel finden heute keinen Liebhaber mehr. Dass ich
mich aber gerne an die armseligen und doch weltweit verschickten Prospekte
erinnere, liegt an dem orginellen Spruch auf der Titelseite - ganz oben:
"Write in any language - money talks!".
Der Satz hat noch heute, auch im Yachtgeschäft,
unbestritten seine Gültigkeit. Da wird mir jeder Recht geben. Wie aber
schauts auf der anderen Seite aus, beim Käufer, der das Geld gibt und den
Gegenwert bekommt - oder, nicht selten, gar nichts? Schaun Sie doch mal in
einen alten Ausstellungskatalog rein unter "Werften" oder
"Yachtverkäufer" und überlegen Sie sich, wie viele davon
verschwunden sind. Mit einem Paukenschlag - oder still und leise. Und
bedenken Sie , wieviel Geld manche Käufer verloren haben, weil eine Firma in
Konkurs und damit das bestellte Schiff in die Konkursmasse gegangen ist - mit
der Konsequenz, dass nur noch ein paar Prozentchen vom angezahlten Geld zurückgekommen
sind - wenn überhaupt. Denn eines ist sicher: Wer ein Schiff bestellt und die
notwendige Anzahlung (oft ein Drittel) geleistet hat, dem gehört nicht etwa
ein Drittel des Schiffes (das noch gar nicht existiert, vielleicht nie
existieren wird), sondern gar nichts. Es ist nicht untypisch beim Konkurs
(oder verzögerter Insolvenz), dass sich sowohl die Werft, als auch die
Schiffe, vor allem aber die Anzahlungen in Luft auflösen. Wie man sich
dagegen absichert, darüber ist schon viel geschrieben worden. Die gängigsten
Rezepte (Sperrkonto, Sicherungsübereignung und dergleichen) hängen meist von
der Bonität der Werft ab. Einige Träumer kenne ich persönlich, die bei
solchen Gelegenheiten alles, und damit auch ihre Lebensträume, verloren
haben.
Ein alter
Hut also! Ein neueres Problem ist die Art und Weise, wie sich die Werften,
nicht etwa die Käufer, erfolgreich absichern können. Die dadurch
entstehenden Gefahren haben viele Schiffshändler noch gar nicht erkannt.
Schauen Sie sich mal als Schiffskäufer Ihren Kaufvertrag genau an: Wer steht
dort als Verkäufer und ist damit Ihr Vertragspartner? Ist es die
Werft? Oder ist es der deutsche Verkäufer der Yacht, also der Vertragshändler?
Kennen Sie den, seine Bonität? Manche Werften haben sich ja über viele Jahre
ein gutes Renommée erworben, aber gilt dies auch für den Vertragshändler,
der die Vertretung vor ein paar Monaten übernommen hat? Der vielleicht mit
"Ihrer" Yacht die erste Provision (Größenordnung 8 bis 12 Prozent
des Schiffspreises) verdient und damit seine Firma erst so richtig aufbauen möchte?
Ich habe Papiere vor mir liegen, wonach ein deutscher Käufer einen Katamaran
einer seriösen französischen Firma über deren deutschen Händler gekauft
hat. Und sich dann gewundert hat, dass der voll bezahlte Kat nicht geliefert
wurde. Die Erklärung war ganz einfach: Die Werft hat sich geweigert, den Kat
im Wert von einer halben Million herauszurücken. Und zwar zu Recht, denn von
den drei vereinbarten Raten sind in Frankreich nur zwei
eingetroffen, die dritte blieb beim deutschen Verkäufer "hängen".
Nachdem dieser zahlungsunfähig war, blieb dem deutschen Käufer nichts
anderes übrig, als nochmals ein Drittel des Kaufpreises draufzulegen. Betrug?
Ja. Aber wem hilft diese Erkenntnis?
Noch aktueller ist
folgender Fall aus der jüngsten Vergangenheit. Er ist geeignet, einigen Käufern,
die auf ihr Schiff warten, Bauchschmerzen zu bereiten. Ein bekannter österreichischer
Händler verkauft einem Landsmann einen größeren (neuen) Katamaran aus
französischer Fertigung. Die lange Geschichte kurz und schmerzlich: Der
Katamaran segelt unter dem Eigner bis nach Südostasien. Die Fahrt gestaltet
sich so schwierig, dass Zweifel an der Seetüchtigkeit der Yacht entstehen. In
Österreich kommt es zum Prozess gegen den Yachthändler (nicht gegen die
Werft, die ja nicht Verkäuferin war). Man kommt zur Erkenntnis, dass Konstruktionsfehler vorliegen, die kaum zu beseitigen sind:
"Dieser Schaden ist mit wirtschaftlich vertretbarem
Aufwand nicht behebbar."
"Zeitpunkt
Dieser Schaden bestand der Veranlagung nach bereits bei der Übergabe der
Yacht."
Der Yachtverkäufer, der ja
an der fehlerhaften Konstruktion des Schiffes keine Schuld trägt , - auch ihm
gilt mein Mitgefühl - muß dafür gerade stehen.
Es wird in der
Auseinandersetzung von Seiten des Yachtverkäufers vorgetragen:
"Herr XXX ist also zur Zeit vollkommen zahlungsunfähig.
Er besitzt auch keinerlei Grundstücke, Gebäude oder andere Sachwerte, auf
die man zurückgreifen könnte."
Wollen
wir mal zusammenfassen: Der Käufer kann nichts für dieses Unglück. Der
Verkäufer trägt ebenfalls keine Schuld , auch wenn man sich des Eindrucks
nicht erwehren kann, dass er - man kann es verstehen – seinen rechtlichen(!)
Verpflichtungen zu entfliehen versucht. Der eigentliche Verursacher dieses
Fiaskos ist die Werft, die juristisch fein aus der Sache rauskommt. Denn der Händler
müßte im Regress seinen Schaden gegenüber der Werft geltend machen, was
nach menschlichem Ermessen ein paar Jahre und ein paar hunderttausend Euro
(die der Yachthändler gar nicht hat) kosten würde.
Aber die Werft gibt sich
großzügig: Sie
hat ihrem Händler versprochen, dass sie ihn unterstützen wird -
moralisch. Ganz schön zynisch!
Die Lehre daraus: Prüfen,
wer der Verkäufer ist, die Werft oder irgendein Herr XY, seit kurzer Zeit Händler
der Werft? Selbst ein seriöser Händler kann mit seiner geringen
Werft-Provision größere Schäden nicht abfedern. Mit Sperrkonten und
Sicherungsübereignungen arbeiten! Zahlungen direkt an die Werft! Die Maxime
des Teufels Lenin berücksichtigen: "Vertrauen ist gut,..."!
Oder ein vorhandenes Schiff
(auf der Messe, aus zweiter Hand, aus einem Charterbetrieb) kaufen. Hier
Schiff, hier Geld - money talks.
Für den Schaden von ein
paar läppischen hundert Euros bei Ausfall des Vercharterers gibts einen
Sicherungsschein. Warum nicht für Fälle, wo Käufer und Verkäufer einer
Yacht dank der Unfähigkeit einer Werft in den Ruin getrieben werden können?
Aber, das ist wohl in den Wind gesprochen!
zur
Home-Page
Impressum und Datenschutzerklärung
|
|