Drohnen an Bord - Videos und Fotos auf See
Am Anfang, so vor fünf Jahren, war der Traum: Segeln bei Backstagsbrise, vier bis fünf Windstärken, ruhige See und eine
Drohne mit an Bord. Dann die Drohne starten und etwa 10 Meter weg parallel zur Yacht mitfliegen. Das müsste fantastische Video- oder Foto-Aufnahmen geben!
Geträumt, getan! Die erste Drohne landete per Amazon bei mir. Ein recht großes Schaumstoffding mit vier Fingern plus jeweils einem Motor mit Propeller dran. Die ersten Versuche begeisterten, doch es war schwieriger als gedacht, das Ding nur in der Luft zu halten. Über ein paar Sekunden Stillstand in der Luft kam ich trotz Übung nicht hinaus. Ausgeträumt! Fortan blieb der Karton mit dem Quadrocopter unberührt.
Bis mir Referenten auf meinem Seminar, Weltumsegler Kerstin und Hans (vormals Jet-Pilot beim Bund), erzählten, dass sie nun eine Drohne hätten, die gute Aufnahmen aus der Luft machen könne. Der Traum von geilen Videos einer Yacht in der Backstagsbrise kam wieder hoch. Also ebenfalls eine Mini2 für rund 500 Euro angeschafft - und in das Thema Drohnenfliegerei eingetaucht.
Mein Wissen zur Thematik nunmehr: Regelrechter Platzhirsch auf dem Drohnenmarkt ist die Mini2, ein Winzling, wenn sie transportfähig aufgeräumt ist. Meine ersten Versuche erstaunten: Die Drohne war kinderleicht mit der Fernbedienung zu starten und, da haut es jemanden, der sich sein Leben lang mit Fotografieren beschäftigt, regelrecht um: Die Drohne muss nicht mühsam mit viel Steuerknüppelrühren in der Luft gehalten werden, sondern steht wie eine Eins, ja wie festgenagelt, GPS-gebunden in der Luft, gefühlt stabiler als auf einem schweren Stativ. Und landet nach 25 bis 28 Minuten (so lang reicht in der Praxis der Akku) auf einem DINA4-Blatt. Was mir mit meiner ersten Drohne auch nach hunderten Versuchen nicht gelungen ist - jetzt ein Kinderspiel! Der Traum vom Backstagssegeln, als Nahaufnahme im Bild, nahm Formen an.
Was ich aber bei meinen Testflügen sehr bald merkte, war, dass Drohnenpiloten bei anderen Normalbürgern nicht sonderlich beliebt sind, nach dem Mottto "Was müssen die in der Umwelt rumfliegen mit diesem nervenden Geräusch und der ständigen Gefahr des Absturzes auf meinen Kopf oder gar auf mein Auto?"
Also, von wegen: "...muss die Freiheit wohl grenzenlos sein"? Es half nichts: sich mit Vorschriften ein wenig auseinanderzusetzen, war ein Muss! Sogar die EU hat ein Drohnengesetz verabschiedet, das, logisch, in der ganzen EU gilt, auch in Marinas oder auf den Seen und dem Meer. Die Mini 2 gehört in die am "großzügigsten" geregelte Kategorie wegen ihres Gewichts von weniger als 250 Gramm. Wahrscheinlich sind die Schöpfer dieser Vorschriften davon ausgegangen, dass so ein leichter Vogel nicht viel Technik und damit weniger Trouble rumtransportieren kann. Wenn dem so ist, haben sich die Väter dieser Vorschriften erheblich vertan. Denn in die Mini 2 wurde so viel Technik reingepackt, dass auch die meisten großen Drohnen, selbst die für den professionellen Gebrauch, nicht mehr davon haben. "Und wer hats erfunden?" Natürlich wieder einmal die Chinesen vom Hersteller DJI! Die damit im Moment noch den Drohnen-Milliardenmarkt beherrschen.
Im Wesentlichen muss(!) der Drohnenflieger in der EU für diese Viertel-Pfund-Drohne lediglich eine Haftpflichtversicherung zum Drohnenfliegen abschließen und sich ein Kennzeichen (für sich, nicht für die Drohne!) vom Bundesluftfahrtamt geben lassen, das an der Drohne anzubringen ist. Das ist alles. Den befürchteten Führerschein, genannt Kompetenznachweis, müssen wir nicht machen.
Aber meine Empfehlung: Macht den, denn es gibt keine bessere Möglichkeit, sich mit den rechtlichen Problem des Drohnenbetriebs vertraut zu machen als beim Bundesluftfahrtamt eine Prüfung abzulegen! Ein Lob an das Bundesluftfahrtamt: Man meldet sich ganz einfach beim entsprechenden Kurs per Internet an, absolviert am PC, wann immer man Lust hat, einen kurzen Lehrgang mit probeweisen Multiple-Choice-Antworten und wird dann zur Prüfung zugelassen. Alles zusammen sollte an einem Tag zu schaffen sein und wenn man in der Prüfung die notwendige Punktzahl nicht erreicht, kann man die Prüfung, so oft man will, wiederholen. Außer der Prüfungsgebühr von 25 Euro fällt für das ganze Vergnügen, ja, ich nenne es Vergnügen, nicht mehr an. Theoretisch kann man die Prüfungsfragen natürlich mit Hilfe eines Freundes oder auch mit Google beantworten, aber Sinn der Sache, mit dem Drohnenthema vertraut zu werden, ist das nicht.
Hier gehts zum LBA!
Der Kompetenznachweis (rechts) ist erst notwendig, wenn man eine größere Drohne haben möchte, was ich bei der Leistungsfähigkeit der Mini2 (im Frühjahr wird die Mini3 erwartet, ebenfalls unter der 250-Gramm-Gewichtsgrenze) für überflüssig halte. Noch einen Vorteil hat dieser kinderleichte Führerschein: Wenn man mal von einem der oben erwähnten Neider angepöbelt wird, oder wenn gar ein Uniformierter auftaucht, flößt die Plastikkarte den Respekt ein, der hierzulande Führerscheinen generell entgegengebracht wird.
Nun zum Fliegen: Leider darf man nicht überall, wo man ein freies Feld hat, oder auf dem Meer oder See mit der Mini2 rumturnen. Wen es interssiert, wo die Verbotszohnen auf dem Land, aber auch an den Seen und Küsten liegen, sollte sich - kostenlos - die Droniq-App beim Bundesluftfahrt mal aufs Handy laden. Er wird erstaunt sein, wo man sich überall gesetzeswidrig verhält, wenn man das Ding so eben (wird schon niemand merken, aber Achtung: An die 100 Meter weit hört man die Mini2) - schnell mal auf die ansonsten zulässige Höhe von 120 Meter in Sekunden hochsteigen lässt.
Jedes EU-Land hat da ähnliche Vorschriften - zum Beispiel Kroatien besonders restriktive. Über irgendwelchen Marinas Aufklärung über die anwesenden Yachten zu betreiben, geht also im Regelfall nicht. In Flughafennähe gibt es fast immer erhebliche Einschränkungen, vor allem, wenn die Landebahnverlängerung weit ins Meer hineinreicht. Im Normalfall wird die von den Chinesen eingebaute Elektronik den Start der Drohne automatisch verweigern (langsam kriegt man Angst, was die Elektronen heut alles können). Ich empfehle in diesem Fall, sich an die Vorschriften zu halten, denn der Einflug in verbotene Gebiete kann auch eine Straftat sein, was die kleine Drohne wirklich nicht wert ist; von der Möglichkeit einer Schadensverursachung mit erheblichem Sach- und Personen-Schaden mal ganz zu schweigen, wenn die Drohne mal abhaut (Drohnenpiloten sprechen hier sehr bildhaft von einem "Flyaway").
Das Fliegen mit der Drohne ist ein Kinderspiel, wenn es nur geht, irgendwo in der Gegend herumzufliegen und dann bei Fuß zu landen. Denn sie bleibt ja regelrecht in der Luft stehen. Damit kann man, wenn man kurz vor der Panik steht, die Finger von der Fernsteuerung mit angeschlossenem Handy nehmen und es passiert - gar nix. Wir haben es sogar im Innern einer 39-Fuß-Bavaria ausprobiert. Dort sind die stabilisierenden GPS-Strahlen nicht mehr in die Kajüte gedrungen und trotzdem stand die Mini2 wie angegossen. Freilich, wenn man dann die winzigen Steuerknüppel auch nur wenige Millimeter verreissen würde, flöge die nicht vom GPS kontrollierte Drohne unweigerlich in einen der Schränke oder in den Niedergang. Die Folge wäre kein Flyaway, sondern ein veritabler Crash mit dem furniture, wahrscheinlich ein Totalschaden. Deshalb: Nicht nachahmen!
Experiment! Ich konnte es mir nicht verkneifen, die Mini2 im Salon einen kurzen Rundblick machen zu lassen, damit Sie im nachfolgenden Video sehen können, wie unaufgeräumt die Kajüte mangels Anwesenheit der Skipperin war.
Besonders interessant ist die geniale RTH-Funktion, die heute in fast jeder Drohne ist. "Return To Home" bedeutet, dass die Drohne automatisch auf Knopfdruck wieder nach Hause, also zum Startpunkt zurückkommt. Und das ist auch der Haken für meinen Traum vom Superfoto einer Yacht mit Backstagsbrise auf dem offenen Meer. Denn GPS-geleitet wird die Drohne exakt zum Startpunkt zurückfliegen und dort dann auch automatisch landen - und wahrscheinlich ein paar tausend Meter auf Tiefe gehen. Denn auf dem Home-Point, wo die Drohne gestartet ist, befindet sich ihr Startplatz auf der Yacht nicht mehr, sondern eben das Meer. Das gilt übrigens auch, wenn die Drohne am Ankerplatz heimkommen soll, denn die Yacht wird wohl immer ein paar Meter rum- und damit wegschwojen.
Wer nun glaubt, dass er die Drohne dann eben handgesteuert zum Schiff zurückbringen kann, wird die Drohne eines Tages verlieren, wahrscheinlich schon beim ersten Mal. Denn auf unseren Yachten, speziell auf einem Einrümpfer, gibt es ja nicht allzu viele geeignete Stellen zum Landen. Meist werden Stagen und Wanten die Landemöglichkeiten erheblich einschränken, wahrscheinlich gar nicht zulassen. (Auf einem Katamaran ist da eher Platz, zum Beispiel auf dem Vorschiff). Eine Landemöglichkeit ist sicher auch das treibende Dingy, aber auch hier müsste es auf dem Punkt stillstehen. Die Drohne macht das, aber nicht das schwimmende Beiboot.
Das Internet und auch Kerstin und Hans erwähnen, nicht empfehlen, die Möglichkeit, die in der Luft stehende Drohne mit der Hand zu greifen und so zu "landen". Aber gerade bei der Mini2 sind die vier schnurrenden Propeller nur ein oder zwei Zentimeter von den Fingern entfernt. Ich habe im Internet schon schlimme Fingerverletzungen nach so einem Landeversuch gefunden. Auch wird vorsichtig geraten, sich doch beim Landen mit einer Hand an den Wanten außenbords zu hängen und mit der anderen handschubewehrten die Drohne "einzufangen" Das mag alles bei spiegelglatter See mit beigedrehter Yacht mal gelingen, aber bei Backstagsbrise mit 4 Bft haut das sicher nicht hin. Der Skipper wird dann möglichweise ein paar Super-Fotos auf seinem Handy haben - man kann die Drohne so einstellen, dass nicht nur auf die in der Drohne steckende SD-Karte gespeichert wird, sondern auch auf das Handy - aber er hat dann 500-Euro-teure Fotos, denn die Drohne ist weg.
Dementsprechend ist auch im Internet eine Reihe von gescheiterten Versuchen zu finden, wo vom Schiff aus mit der Drohne fotografiert werden sollte. Unbedingt studieren, wenn man immer noch träumt!
Eine Yacht schleicht mit Blister über die glatte See - für die Drohne nicht gut!
oder:
Auch von einem Ausflugsschiff mit großer Landefläche aus ist das Fliegen der Drohne keine gute Idee!
Also: Das von mir erträumte Bild von der segelnden Yacht wird es nicht geben. Aber was ist auf dem Foto ganz oben eingangs zu diesem Bericht, wo die NATHAPE bei fünf Windstärken mit Backstagsbrise dahinrauscht? Viele Leser werden es gemerkt haben: Das hat keine parallel mitfliegende Drohne aufgenommen, sondern eine ganz normale Kamera, die am Spi-Baum ausgebracht wurde. Auf so ein Drohnenfoto werden wir lange warten müssen.
Was aber möglich ist und den fotografischen Blick enorm erweitert, sind Aufnahmen von der segelnden Yacht mit der Drohne vom Strand oder Steg aus unter ganz neuen, ungewohnten Blickwinkeln oder vielleicht auch Drohnenfilmen am Ankerplatz, was aber wegen der Landung auf dem schwojenden Schiff oder dem helfenden Beiboot schon etwas Können erfordert, wie es Kerstin und Hans auf ihrem neuen Katamaran zeigen. Die haben bei diesen tollen Aufnahmen sicher auch an die Möglichkeit gedacht, nicht die Drohne ins Beiboot zu lenken, sondern von der Yacht aus die Drohne einen Meter über der Wasseroberfläche stehend zu landen und das Beiboot darunter zu rudern, worauf auf Kommando auf der Yacht in der Fernbedienung für die Drohne der Befehl LANDING ausgeführt wird.
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