YACHT-Leser fragen, Bobby Schenk
antwortet
Frage von Karlheinz Kastner Lieber
Karlheinz Kastner,
die Frage ist wohl berechtigt. Aber nicht so
leicht zu beantworten, denn die Erfordernisse sind von Land zu Land nicht immer
gleich und niemand ist davor geschützt, auf einen Beamten zu treffen, der beim
Frühstück Gnatsch mit seiner Frau gehabt hat und nunmehr seinen Frust an den
Yachtsleuten auslässt, die ohnehin keiner geregelten Arbeit nachgehen und
ohnehin nur Ärger machen.
Aber unter "normalen"
Verhältnissen reichen wenige Papiere aus.
Ein Muss ist selbstverständlich der gültige
Reisepass mit dem entsprechenden Visum, falls ein Land ein solches verlangt. Man
glaube nicht, dass man halt mal einfach hinfährt und dann weitersieht. Manche
Länder nehmen das bitter ernst, beispielsweise Australien. Dort könnte schon
passieren, dass man erst gar nicht anlanden darf, wenn das notwendige Visum
fehlt. Zumal man es sich vorher innerhalb von Minuten aus dem Internet besorgen
kann, zumindest für die ersten drei Monate. Freilich gilt das nur, wenn man zu
den "guten Ländern" zählt. Das Internet ist auch die beste Quelle,
sich über Visumserfordernisse zu erkundigen. Und sei es per Email mit anderen
Yachtsleuten voraus, die das Land kurz vorher schon angelaufen haben.
Man achte auch darauf, dass das Passfoto
einigermaßen mit der Wirklichkeit übereinstimmt. In den USA hatte ein Skipper
einmal erhebliche Schwierigkeiten, als er sich vor Erscheinen der
Immigration-Leute landfein gemacht hatte und den Beamten sein glattrasiertes
Kinn präsentierte, während das Bildchen im Pass einen vollbärtigen Seemann
zeigte. Nur mit Mühe waren die Herrschaften in Uniform von der Identität zu
überzeugen. "Umgekehrt" wärs mittels Rasierklinge leichter gewesen.
"Schiffspapiere" sind ein Muss! Wer
im Seeschiffsregister eingetragen ist, hat es leicht, denn er hat das
"beste" Schiffspapier. Wir geben ungern das Orginal aus der Hand, denn
viele Marinas und auch manchmal die Behörden verlangen die Hinterlegung für
die Dauer des Aufenthalts, was für den Zustand dies wertvollen Papiers nicht
gerade förderlich ist. Und murren, wenn man ihnen offensichtliche Kopien in die
Hand drückt.
Bis jetzt hat mir noch jedes Mal die
Behauptung geholfen, das Original wäre zu Hause. Besser ist es wohl, eine
schöne Farbkopie anzufertigen und diese auszuhändigen, weil sie nicht so
leicht als Kopie zu erkennen ist. Wer in keinem Schiffsregister eingetragen ist,
verwende einen Standerschein (zum Beispiel vom Transocean oder vom
österreichischen YCA) oder auch von einem anderen Verein, notfalls vom ADAC.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das zu ernsthaften Schwierigkeiten führen
wird. Allerdings ist in diesem Fall zu empfehlen, dass irgendein
Eigentumsnachweis für die Yacht greifbar ist, zum Beispiel der Kaufvertrag oder
die Rechnung für das Schiff.
Viele Länder verlangen zwingend eine
Haftpflichtversicherung für das Schiff und einen Nachweis darüber, dass sie
gültig ist. Nachdem eine solche preiswerte Versicherung sich ohnehin empfiehlt,
sollte man sie abschließen und den Nachweis darüber an Bord mit sich führen.
Nach weiteren Papieren für das Schiff, zum
Beispiel für die Funkanlage, bin ich noch nie gefragt worden. Sehr oft aber
nach der Funkanlage selbst und dem Rufzeichen. Vernünftigerweise haben aber
derartige Fragen nicht den Zweck, die Berechtigung zu kontrollieren, sondern
entspringen der Fürsorge für die Besucheryacht, berücksichtigen
ausschließlich den Sicherheitsaspekt.
Ebenso bin ich erst ein einziges Mal
(ausgerechnet in der Türkei) nach einem "Schein" für den Skipper
gefragt worden. Das liegt daran, dass es eine Reihe von Ländern, auch in
Europa, gibt, in denen ein solcher staatlicher(!) Befähigungsnachweis schlicht
nicht existiert und somit auch nicht verlangt werden kann. Empfehlenswert wäre
aber trotzdem, irgendeinen Schein in der Hinterhand zu haben, selbst wenn dieser
"offiziell" nicht anerkannt ist. Der Beamte in Vanuatu wird nicht in
der Lage sein, das zu beurteilen und wird sich das deshalb auch nicht anmaßen.
Was anderes ist es, wenn Waffen an Bord sind.
Heute ist man in diesen Fragen viel sensibler als noch vor ein paar Jahren und
so empfiehlt es sich, dazugehörige Papiere präsentieren zu können. Der
Europäische Waffenpass beispielsweise hat, wie der Name sagt, nur in Europa
Gültigkeit, wird aber von den Behörden durchaus anerkannt, zumal er - im
Gegensatz zu den deutschen Waffenscheinen (Waffenbesitzkarte) - mehrsprachig
ist. Hierbei fällt auf, dass wir beim Thema Waffen eine ähnliche Situation wie
bei den Segelscheinen haben, dass nämlich in manchen Ländern (USA) keine
besonderen Papiere für die einfacheren Waffen notwendig sind. Aber eine
Schusswaffe ist eben heikler.
Weitere Papiere sind nicht notwendig. Aber
sehr empfehlenswert ist es, auf dem Computer ausdruckfertige Crewlisten (mit
Passnummer), sowie ein Verzeichnis sämtlicher elektronischer und optische
Ausrüstungsgegenstände parat zu haben, was beispielsweise in Neukaledonien
verlangt wurde. Und zwar mit Seriennummer und Beschreibung. Es spielt für die
Laune der Beamten an Bord eine große Rolle, ob sie innerhalb von Minuten
derartige Listen bekommen oder ob sie Stunden darauf warten müssen, bis der
Skipper von den Objektiven seiner Fotoapparate die Nummern abgeschrieben hat.
Ebenfalls hilfreich sind Listen von den
Spirituosen und den Zigaretten an Bord. Man kann sich leicht vorstellen, dass es
einigen Beamten (und der Crew) nicht gefällt, wenn sie in engen Schapps die
Schnapflaschen zählen müssen.
Beamte, die mit den notwendigen Listen
schnell bedient werden, verlassen das Schiff in garantiert besserer Laune, was
ja uns wieder zugute kommt.
Im übrigen haben wir ganz selten Beamte
erlebt, die uns das Leben schwer gemacht haben. Was auch daran liegt, dass es
umgekehrt nicht anders war.
Smooth sailing!
Bobby Schenk
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