YACHT-Leser fragen, Bobby Schenk
antwortet
Hallo Herr Kleinwächter,
ja, das hab ich mir auch schon
öfters gedacht, dass es günstiger wäre, unter fremder Flagge zu segeln. Denn
besondere Vorteile, eine deutsche Flagge zu zeigen, am Heck als Heimathafen
HAMBURG zu führen, sehe ich keine. Es klingt zwar ganz toll, wenn man ins
Seeschiffsregister eingetragen wird, von Recht und Schutz ist da die Rede, halt
so bla bla...
Aber einen irgendwie gearteten
Vorteil sehe ich da nicht. Nur Nachteile. Denn mit der Eintragung in das
deutsche Seeschiffsregister sind Kosten verbunden, was aber nicht der
Hauptnachteil ist. Das Schiff und damit auch Sie unterliegen deutschen Gesetzen,
die selten von Rechten sprechen, immer aber von Pflichten. Dass sich auch die
Seeberufsgenossenschaft meldet, und Sie auf Ihre - umfangreichen - Pflichten
hinweist, sollten Sie auf die Idee kommen, mit Ihrer Yacht nebenher was per
Chartern verdienen zu wollen, ist nur ein unangenehmer Nebeneffekt, wenn Sie
sich für die deutsche Flagge entscheiden.
ist man auf Langfahrt, dann ist es
auch ziemlich egal, ob man den Beamten von Zoll und Immigration den Auszug aus
dem Seeschiffsregister vorlegt, oder eine Bescheinigung von ADAC oder vom
Transocean. Den Beamten, die ja nicht alle Bestimmungen aller Länder kennen
können, machen da keinen Unterschied, ob es sich um ein echt amtliches Papier
handelt, oder eben nur um nette "Urkunden" von Privat-"Personen",
wie die meisten Vereine und Verbände ja sind. Und wenn Ihr Schiff unter 15
Meter ist, dann sind Sie gar nicht verpflichtet, die Yacht ins
Seeschiffsregister eintragen zu lassen, dann brauchen Sie ohnehin ein anderes
Papier. Ich bin sogar überzeugt, dass Sie sich für die meisten Länder eine
hübsche Urkunde selber am Computer zusammenbasteln könnten.
Nun ist es - leider - so, dass von
Gesetzes wegen eine Yacht (gemeint sind hier nur "Seeschiffe") unter
deutscher Flagge segeln muss, wenn der Eigentümer der Yacht Deutscher ist und
seinen Wohnsitz in der Bundesrepublik hat. Das bedeutet in der Praxis, dass das
Eigentum an der Yacht einem Nichtdeutschen übertragen werden müsste, um dessen
Flagge führen zu können. Das wird in der Regel auch so gehandhabt, wenn man
der deutschen Flagge entgehen möchte. Das Eigentum wird dann - meistens - nicht
einer natürlichen Person, sondern einer Gesellschaft mit Sitz im Ausland
übertragen, wobei die Gesellschaft de facto wieder im Eigentum des
tatsächlichen Yachteigners steht.
Für einen normalen Langfahrtsegler
ist dies kein gangbarer Weg. Auch die Übertragung des Eigentums an eine
Privatperson, also an einen Strohmann, ist naturgemäß mit einer Menge Risiken
behaftet, sodass man diesen Weg wohl ernsthaft nicht in Betracht ziehen wird. So
ist es - Vorschriften hin oder her - das einfachste, bei seiner eigenen
Nationalen zu bleiben.
Im übrigen käme man bei einem
Wechsel zu einer anderen EU-Flagge unter Umständen vom Regen in die Traufe.
Frankreich zum Beispiel hat zum Teil recht kleinliche Vorschriften, was die
Ausrüstung anbetrifft. Da würde man sich kaum verbessern.
Immer eine Handbreit Wasser unter Kiel und
deutscher Flagge
wünscht Bobby Schenk
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