YACHT-Leser fragen, Bobby Schenk antwortet


Hallo Herr Kleinwächter,

ja, das hab ich mir auch schon öfters gedacht, dass es günstiger wäre, unter fremder Flagge zu segeln. Denn besondere Vorteile, eine deutsche Flagge zu zeigen, am Heck als Heimathafen HAMBURG zu führen, sehe ich keine. Es klingt zwar ganz toll, wenn man ins Seeschiffsregister eingetragen wird, von Recht und Schutz ist da die Rede, halt so bla bla...

Aber einen irgendwie gearteten Vorteil sehe ich da nicht. Nur Nachteile. Denn mit der Eintragung in das deutsche Seeschiffsregister sind Kosten verbunden, was aber nicht der Hauptnachteil ist. Das Schiff und damit auch Sie unterliegen deutschen Gesetzen, die selten von Rechten sprechen, immer aber von Pflichten. Dass sich auch die Seeberufsgenossenschaft meldet, und Sie auf Ihre - umfangreichen - Pflichten hinweist, sollten Sie auf die Idee kommen, mit Ihrer Yacht nebenher was per Chartern verdienen zu wollen, ist nur ein unangenehmer Nebeneffekt, wenn Sie sich für die deutsche Flagge entscheiden.

ist man auf Langfahrt, dann ist es auch ziemlich egal, ob man den Beamten von Zoll und Immigration den Auszug aus dem Seeschiffsregister vorlegt, oder eine Bescheinigung von ADAC oder vom Transocean. Den Beamten, die ja nicht alle Bestimmungen aller Länder kennen können, machen da keinen Unterschied, ob es sich um ein echt amtliches Papier handelt, oder eben nur um nette "Urkunden" von Privat-"Personen", wie die meisten Vereine und Verbände ja sind. Und wenn Ihr Schiff unter 15 Meter ist, dann sind Sie gar nicht verpflichtet, die Yacht ins Seeschiffsregister eintragen zu lassen, dann brauchen Sie ohnehin ein anderes Papier. Ich bin sogar überzeugt, dass Sie sich für die meisten Länder eine hübsche Urkunde selber am Computer zusammenbasteln könnten.

Nun ist es - leider - so, dass von Gesetzes wegen eine Yacht (gemeint sind hier nur "Seeschiffe") unter deutscher Flagge segeln muss, wenn der Eigentümer der Yacht Deutscher ist und seinen Wohnsitz in der Bundesrepublik hat. Das bedeutet in der Praxis, dass das Eigentum an der Yacht einem Nichtdeutschen übertragen werden müsste, um dessen Flagge führen zu können. Das wird in der Regel auch so gehandhabt, wenn man der deutschen Flagge entgehen möchte. Das Eigentum wird dann - meistens - nicht einer natürlichen Person, sondern einer Gesellschaft mit Sitz im Ausland übertragen, wobei die Gesellschaft de facto wieder im Eigentum des tatsächlichen Yachteigners steht.

Für einen normalen Langfahrtsegler ist dies kein gangbarer Weg. Auch die Übertragung des Eigentums an eine Privatperson, also an einen Strohmann, ist naturgemäß mit einer Menge Risiken behaftet, sodass man diesen Weg wohl ernsthaft nicht in Betracht ziehen wird. So ist es - Vorschriften hin oder her - das einfachste, bei seiner eigenen Nationalen zu bleiben.

Im übrigen käme man bei einem Wechsel zu einer anderen EU-Flagge unter Umständen vom Regen in die Traufe. Frankreich zum Beispiel hat zum Teil recht kleinliche Vorschriften, was die Ausrüstung anbetrifft. Da würde man sich kaum verbessern.

Immer eine Handbreit Wasser unter Kiel und deutscher Flagge

wünscht Bobby Schenk

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