YACHT-Leser fragen, Bobby Schenk antwortet


15.09.2010

Lieber Herr Albrecht,

gut, dass Sie sich darüber Gedanken machen. Aber im Grunde genommen ist die Antwort auf Ihre Fragen leicht. Wobei ich davon ausgehe, dass Sie immer noch die deutsche Staatsangehörigkeit haben.

1) Sie sollten irgendeinen Eigentumsnachweis in schriftlicher Form haben. Wenn Sie ein Schiff selber bauen werden, lässt sich Ihr Eigentum mit den sicher vorhandenen Rechnungen über das Zubehör und die Ausrüstung, sowie die Baumaterialien führen. Der beste Nachweis ist jedoch der schriftliche Kaufvertrag, wenn Sie ein fertiges Schiff erworben haben. Irgendeine(!) Eintragung in ein Schiffsregister, entweder in ein amtliches oder in das eines großen Vereins wird aber ebenso im allgemeinen als Eigentumsnachweis anerkannt.

Wenn Ihr Schiff über 15 Meter lang ist und Sie Deutscher mit Wohnsitz in Deutschland sind (wären), dann ist die Eintragung in das Seeschiffsregister zwingend. Wenn eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt ist, also, wenn zum Beispiel Ihre Yacht nur 14,99 Meter in der Länge misst, dann können(!) Sie als Deutscher Ihr Schiff in dieses Register eintragen lassen. Ich persönlich, der ich das jeweils so gemacht habe, kann Ihnen dieses aber nicht empfehlen. Denn dies verursacht nur Kosten und nachteilige rechtliche Konsequenzen, während die Vorteile in der Praxis beim Blauwassersegeln gleich Null sind.

Mindestens genauso gut ist die Eintragung in das Register beim Verein Trans-Ocean. Ich hab noch von keinem Fall gehört, wo der vorgelegte Nachweis dieser Eintragung von irgendwelchen Behörden nicht anerkannt worden wäre. Als Österreicher würde auch der Nachweis aus dem Schiffsregister des YACHT CLUB AUSTRIA genügen.

Es gibt auch die Möglichkeit, Ihr Schiff in ein Register irgendeines Landes eintragen lassen und dann den Behörden bei der Ankunft diesen Nachweis vorlegen. Was sollen diese Behörden schon machen? Aber es erweckt natürlich Mißtrauen, wenn Sie als Deutscher den Registereintrag eines kleinen exotischen Landes vorlegen. Früher sind zum Beispiel die Flaggen von Panama in jedem Hafen überdimensional oft zu sehen gewesen. Sie können ihre Yacht sogar in ein englisches Yachtregister eintragen lassen und dann die englische Flagge führen - siehe Internet. Aber so ganz sauber ist das sichern nicht. Ich empfehle Ihnen als Deutscher die Trans-Ocean-Lösung.

So sieht die Praxis heute aus.

Aber letztlich kann Ihnen diese Frage mit 100%iger Gewissheit nur das jeweils besuchte Land beantworten. Sie sind beispielsweise nicht davor geschützt, wenn irgend ein unabhängiges Land hier spezielle Vorschriften erlassen würden, denen Sie sich als Besucher dann zu unterwerfen hätten. Das aber ist graue Theorie, denn mir ist kein derartiger Fall bekannt. Aber wer weiß? Schließlich gibt es ja Staaten, wo ausgesprochen hirnrissige Potentaten an der Macht sind und wo Sie sich niemals darauf verlassen können, was denen an Absurditäten einfällt. Als Besucher eines solchen Landes unterliegen Sie auch deren Vorschriften und Gesetzen. Dass solche Länder nach Möglichkeit zu meiden sind, liegt auf der Hand.

2. Es gibt keinen internationalen Segelschein für Yachten. Selbst als Deutscher benötigen Sie keinen Segelschein, solange Sie in internationalen Gewässern, jedenfalls außerhalb der EU unterwegs sind. Es wäre allerdings in der Praxis empfehlenswert, wenn Sie irgendeinen Schein den Behörden vorlegen könnten. Das wäre der bequemere Weg, als einem verbohrten Immigration Officer klarzumachen, dass Sie nach deutschem recht in internationalen Gewässern, und dann auch in dem besuchten Land, keinen Befähigungsausweis benötigen. In meinem ganzen Leben bin ich erst einmal nach einem Schein gefragt worden - und das war in der Türkei.

3. Im allgemeinen benötigen Sie für Ihre Yacht keine Versicherung. Es gibt allerdings eine Reihe von Staaten, die verlangen, dass Sie eine Haftpflichtversicherung für Ihr Schiff haben. Diese, ohnehin ganz billig, sollten Sie, auch aus den ganz normalen Gründen, abschließen.

Wenn Sie in das deutsche Seeschiffsregister eingetragen sind, dann sind Sie nach deutschem(!) Recht verpflichtet, die Bundesflagge zu führen. Siehe Ziffer 1!

Ansonsten ist es in der Praxis egal, welche Flagge Sie führen. das kollidiert - in der Regel - nur mit den Gesetzen des Landes der geführten Flagge. Und wenn dieser Staat am anderen Ende der Welt ist, sind seine Einfluss- und Sanktions-Möglichkeiten auf Sie naturgemäß praktisch Null.

Allerdings würde es sicher das Misstrauen des Hafenbeamten jeden Landes wecken, wenn die Papiere fürs Schiff nicht mit der geführten Flagge übereinstimmen. Ich kenne genügend Fälle, wo Blauwassersegler mit exotischen Flaggen und dazugehörigen (häufig selbstgestrickten) Schiffspapieren  ganz gut über die Runden gekommen sind. aber ganz wohl würde ich mich dabei nicht fühlen. Wohl eine Mentalitätsfrage!

Zusammengefasst meine Empfehlung, vorausgesetzt Ihr Schiff ist nicht länger als 15 Meter und Sie Deutscher sind : Mitglied im Trans-Ocean werden und das Schiff dort ins Register eintragen lassen; eine Haftpflichtversicherung abschließen und die deutschen Nationale führen!

Mit freundlichen Grüßen

Bobby Schenk

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