YACHT-Leser fragen, Bobby Schenk antwortet


Frage von Christian Kempf

Hallo Christian Kempf,

eigentlich sollte sich so eine Frage gar nicht stellen, denn es gebietet doch schon der Anstand, dass man auf jemand Rücksicht nimmt, der einem das Längsseitsgehen erlaubt. Unter Seglern! Leider befindet man sich aber heute in der Praxis nicht immer unter Sportskameraden, sondern oft unter Autofahrern auf dem Wasser. Und da herrscht, wie täglich zu beobachten, Ellenbogenmentalität.

In erster Linie werden wohl die Hafenordnungen zu dieser Frage Grundsätzliches aussagen, und wenn es in der Floskel "den Anordnungen des Hafenmeisters ist Folge zu leisten..." verborgen ist. Läuft eine Yacht den Hafen an, so unterwirft sie sich automatisch der Hafenordnung.

Wenn der Hafenmeister einer Yacht einen Platz zuweist und gleichzeitig anderen Schiffen die Päckchenbildung erlaubt, so kann man sich also der Päckchennachbarn nicht erwehren. Andererseits werden die geduldeten Päckchenlieger auf die Belange der innenliegenden Yachten Rücksicht nehmen müssen. Dazu gehört selbstverständlich auch dazu, dass man sich bereit hält, wenn der Innenliegende ablegen möchte. Dies gilt insbesondere dann, wenn jemand wie Sie zu einer völlig "normalen" Morgenzeit ablegen will. Freilich empfiehlt es sich, dies mit den Neuankömmlingen am Abend noch zu besprechen und diese außerdem zu bitten, Ihre Pläne an weitere Yachten weiterzugeben. Unter guten Wetterbedingungen wird ja nur Ihre unmittelbare Nachbaryacht von Ihrem Ablegemanöver betroffen sein.

Sie können also jederzeit ablegen. Was anderes gilt freilich, wenn Ihr Ablegen zu einem unerwarteten und ungewöhnlichen Zeitpunkt erfolgen wird, Dann ist es notwendig, nicht nur empfehlenswert, dieses Vorhaben der Nachbaryacht vor deren Anlegen mitzuteilen. Geht diese trotzdem längsseits, dann erklärt sie sich ja mit ihren Plänen einverstanden und muss sich danach richten.

Ich warne allerdings davor, ohne Mitwirken der Nachbaryacht abzulegen: Dies selbst dann nicht, wenn sie sich im Recht fühlen oder auch sind. Denn das berechtigt Sie noch lange nicht, einfach die Leinen der Nachbaryacht loszuschmeissen mit der Gefahr der Beschädigung des Nachbarn oder anderer Yachten. In einem derartigen Fall würden Sie im Ernstfall den kürzeren ziehen, selbst wenn Sie unter allen Gesichtspunkten berechtig waren, loszufahren.

Wie Sie sehen, ist dieses Problemchen nur einvernehmlich mit den anderen Seglern zu lösen. Deshalb ist ein entsprechendes Gespräch beim Anlegen unbedingt zu führen. Dann aber sollte es keine Schwierigkeiten geben unter Sportsleuten. Aber - siehe oben!

Mast- und Schotbruch!

Bobby Schenk

 

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